Rechts·an·walt, der

  • Definition

    Jurist mit staatlicher Zulassung als Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten, besonders auch Prozessen; Anwalt
  • Synonyme

    Jurist, Juristin, Rechtsbeistand, Verteidiger*, Fürsprecher*, Syndikus, Syndika

Leistungen

Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Erbrecht

Das Erbrecht ist das Recht Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu »erben«). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen. 

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Brand Neu
25 / 10 / 22 · 10:59 Uhr

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Auch Anwälte, so sagt man sich, 
waren einst Kinder.

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